EU AI Act

Was der EU AI Act für Ihr Unternehmen bedeutet

Die KI-Verordnung der EU betrifft nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt, oft früher und breiter als erwartet. Hier finden Sie das Wichtigste in Kürze und erfahren, wie wir Sie rechtskonform aufstellen, ohne Ihren Betrieb zu bremsen.

35 Mio. €

Maximalbußgeld, alternativ 7 % des weltweiten Jahresumsatzes

Seit Aug. 2026

Transparenz- & Kennzeichnungspflichten (Art. 50) gelten

02.12.2027

bis 2. Dezember 2027: Hochrisiko-KI nach Anhang III

Jede Branche

kein Sektor ausgenommen, auch KMU und Anwender betroffen

Der EU AI Act in der Praxis

Sind Sie betroffen?

Der EU AI Act gilt breiter und sanktioniert härter als die meisten Unternehmen erwarten. Der Digital Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) hat den Zeitplan für Hochrisiko-KI verschoben, wobei die bereits geltenden Pflichten davon unberührt bleiben. Hier die wichtigsten Fakten in Kürze.

Warum jetzt handeln?

  • KI-Systeme ohne erforderlichen Compliance-Nachweis dürfen im EU-Binnenmarkt nicht betrieben werden.
  • Verstöße kosten bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Behörden dürfen den Betrieb nicht-konformer KI-Systeme sofort untersagen.
  • Die Unternehmensleitung trägt Organisations- und Sorgfaltspflichten für die KI-Governance.

Für wen gilt er?

  • Jedes Unternehmen, das KI-Systeme nutzt.
  • Auch Importeure und Händler von KI-Produkten.
  • Auch wenn das KI-System außerhalb der EU entwickelt wurde, genügt die Nutzung im EU-Markt.
  • Kein Branchenprivileg: von der Medizintechnik bis zum HR-Tool.

Wann gilt was?

  • 02.02.2025Verbote nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten.
  • 02.08.2025GPAI-Pflichten, Governance-Struktur und Sanktionsregime gelten.
  • 02.08.2026Transparenzpflichten nach Art. 50 (Chatbot, Deepfake) gelten.
  • 02.12.2026Maschinenlesbare Kennzeichnung für Bestandssysteme.
  • 02.12.2027Hochrisiko-KI nach Anhang III, verschoben vom ursprünglichen Termin 02.08.2026.
  • 02.08.2028Hochrisiko-KI nach Anhang I, verschoben vom ursprünglichen Termin 02.08.2027.

Der Digital Omnibus hat Art. 4 abgeschwächt: aus „ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen“ wird „Maßnahmen zu ihrer Förderung ergreifen“. Quelle: VO (EU) 2024/1689 (KI-VO) · VO (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“, in Kraft seit 27.07.2026).

Was droht bei Non-Compliance?

  • Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Art. 5.
  • Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bei einer Verletzung von Anbieter- und Betreiberpflichten, etwa der Transparenzpflicht.
  • Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes bei falschen Angaben gegenüber Behörden.
  • Marktausschluss: Nicht-konforme KI-Systeme dürfen bis zur Konformität nicht weiter genutzt werden.

Sanktionsrahmen nach Art. 99 KI-VO: Es gilt jeweils der höhere Wert; für KMU und Start-ups der niedrigere.

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